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Ab dem 01.01.2023 verpflichtet der Gesetzgeber Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung auf dem elektronischen Weg zu stellen.  

Das elektronische Verfahren gilt nur für neue Beschäftigungsverhältnisse, für die ab dem 01.01.2023 ein Antrag auf Befreiung gestellt wird. Bestehende Beschäftigungsverhältnisse, für die bereits eine Befreiung ausgesprochen oder beantragt wurde, sind nicht betroffen. 

Bitte informieren Sie Ihre ärztlichen Angestellten, dass sie ab dem 01.01.2023 den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten unseres Versorgungwerkes elektronisch stellen müssen. Hierbei ist regelmäßig die erweiterte Versicherungsnummer des Mitglieds, wie sie auch beim Arbeitgebermeldeverfahren genutzt wird, anzugeben. Wenn Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so früh wie möglich auf das Verfahren und die Fristen hinweisen, profitieren Sie und Ihre ärztlichen Angestellten davon:
 

  • Sie sparen sich ggf. den Aufwand, Rentenversicherungsbeiträge, die zunächst an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen
    wurden, von dort zurückzufordern, um sie im Anschluss daran an unser Versorgungswerk zu überweisen.
  • Sie schützen Ihre ärztlichen Angestellten davor, durch eine Überschreitung der Dreimonatsfrist doppelte Beitragszahlungen leisten zu müssen.

 
Helfen Sie bitte mit, um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
 
Der für das neue elektronische Verfahren geschaffene Zugang (Weiterleitung zur externen Website) lautet:


 
https://www.ebefreiung.de


 
und befindet sich auf unserer Homepage (https://www.naev.de) auch unter den Rubriken BEITRAGSZAHLENDE und NEUMITGLIEDER als Verlinkung.
 
Händigen Sie Ihren Angestellten bitte keine Papierformulare mehr aus.
 
NORDRHEINISCHE ÄRZTEVERSORGUNG