Organisation
Erste Säule der Alterssicherung
Die NÄV ist ein berufsständisches Versorgungswerk und gehört damit zum System der ersten Säule der Alterssicherung für den ärztlichen Berufsstand in Nordrhein. Ihre Aufgabe ist es, ihren Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie deren Angehörigen Hinterbliebenenrenten zu gewähren.
Die Nordrheinische Ärzteversorgung
- ist eine Selbstverwaltungseinrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
- wurde 1958 gegründet, besteht also seit mehr als 60 Jahren,
- wird von gewählten Mitgliedern und hauptberuflich angestellten Fachkräften verwaltet,
- legt das Vermögen nach Grundsätzen höchstmöglicher Sicherheit und Rendite an,
- erzielt Überschüsse, die ausschließlich den Mitgliedern zugutekommen,
- untersteht der allgemeinen Körperschaftsaufsicht und Versicherungsaufsicht des Landes NRW,
- ist Mitglied der ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.
Rechtsgrundlage
Das Fundament für die Tätigkeit des Versorgungswerkes ist § 6a Abs. 1 Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2020.
Die Satzung des Versorgungswerkes ist von der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein aufgrund § 6 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 20 HeilBerG NRW beschlossen und durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt worden. Die Satzung wurde zuletzt durch Beschluss der Kammerversammlung am 14. November 2020 mit Wirkung zum 30. Januar 2021 geändert.
Die Versicherungs- und allgemeine Körperschaftsaufsicht über das Versorgungswerk übt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe im Land Nordrhein-Westfalen (Landesversicherungsaufsichtsgesetz – VAG NRW) vom 20. April 1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2019, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Gegenstand der Versicherungsaufsicht ist gemäß § 3 Abs. 2 VAG NRW die Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung des Geschäftsbetriebes und die ausreichende Wahrung der Belange der Mitglieder.
Aufbau
Die Organisation der NÄV gliedert sich in drei Organe:
Kammerversammlung
Oberstes Organ der Versorgungseinrichtung ist die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses sowie die Beschlussfassung über Leistungserhöhungen und Satzungsänderungen.
Die Kammerversammlung setzt sich aus Mitgliedern der Ärztekammer Nordrhein zusammen und wird alle fünf Jahre durch die Kammermitglieder gewählt. Sie ist daher das höchste demokratisch legitimierte Organ der Nordrheinischen Ärzteschaft.
Aufsichtsausschuss
Der Aufsichtsausschuss besteht aus neun Angehörigen der Ärztekammer Nordrhein, die dieser als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglieder oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sind. Dem Aufsichtsausschuss müssen mindestens drei angestellte Ärztinnen oder Ärzte und mindestens drei in eigener Praxis niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte angehören. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus der Mitglieder zum Zeitpunkt der Wahl.
Mitglieder des Aufsichtsausschusses | |
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Dr. med. Johannes Gensior, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses |
niedergelassener Arzt |
Dr. med. Birgit Simon, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsausschusses |
angestellte Ärztin |
Uwe Brock | niedergelassener Arzt |
Dr. med. (I) Martina Franzkowiak de Rodriguez, MPH | angestellte Ärztin |
Constantin Halim | angestellter Arzt |
Dr. med. Susanna Jörger-Tuti | angestellte Ärztin |
Dr. med. Stefan Lichtinghagen | niedergelassener Arzt |
Steffen Veen | angestellter Arzt |
Dr. med. Bernhard Welker | niedergelassener Arzt |
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Kammerpräsidenten der Ärztekammer Nordrhein als vorsitzende Person, dem Kammervizepräsidenten als sein Stellvertreter sowie sieben Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern.
Von den Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen vier Personen der Ärztekammer Nordrhein als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglied oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sein. Eine Person muss die Befähigung zum Richteramt haben, eine weitere Person die Prüfung einer Diplom-Mathematikerin oder eines Diplom-Mathematikers oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben. Außerdem muss eine weitere Person auf dem Gebiet des Bank- und Hypothekenwesens erfahren sein.
Unter den gewählten Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen sich mindestens ein in eigener Praxis ärztlich niedergelassenes und ein ärztlich angestelltes Mitglied befinden. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus zum Zeitpunkt der Wahl.
Mitglieder des Verwaltungsausschusses | ||
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Dr. med. Sven Dreyer | Präsident der Ärztekammer Nordrhein Vorsitzender des Verwaltungsausschusses |
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Dr. med. Arndt Berson | Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses |
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Dr. med. Lydia Berendes | angestellte Ärztin | |
Gabriele D´Souza | Diplom-Mathematikerin | |
Dr. med. Oliver Funken | niedergelassener Arzt | |
Rudolf Henke | Arzt im Ruhestand | |
Jens Hennes | Spezialist für Vermögensanlagen | |
Dr. med. Ernst Lennartz | niedergelassener Arzt | |
Michael Prossliner | Rechtsanwalt |
Verwaltung
Den Gremien steht eine kompetente hauptamtliche Verwaltung zur Seite. Diese gliedert sich wie folgt:
Geschäftsbereich I Dr. Steffen Breuer (Geschäftsführer) |
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Versicherungsbetrieb | Birgit Recke (Abteilungsdirektorin) |
Rechtsabteilung | Katharina Billen-Servos (Justiziarin) |
Datenschutz | Katharina Billen-Servos (behördliche Datenschutzbeauftragte) |
Personal | |
Geschäftsbereich II Bernd Franken (Geschäftsführer) |
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Hypothekendarlehen | Tjaden de Jong (Abteilungsdirektor) |
Immobilien | Benedikt Gabor (Abteilungsdirektor) |
Wertpapiere | Norbert Leist (Abteilungsdirektor) |
Geschäftsbereich III Petra Preuschoff (Geschäftsführerin) |
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Finanz- und Rechnungswesen | Petra Preuschoff |
IT | Dr. Peter Koch (Abteilungsdirektor) |
Risikomanagement | |
Compliance |