Profil
Die NÄV ist für Sie da
Die Aufgabe der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) ist die Schaffung einer möglichst auskömmlichen finanziellen Basis für den dritten Lebensabschnitt ihrer Mitglieder. Ärztinnen und Ärzte der Region Nordrhein können auf uns zählen – auch was die Unterstützung von Hinterbliebenen und die Absicherung bei Berufsunfähigkeit angeht. Auf diese zentralen Aufgabenfelder sind alle Organisations- und Handlungsstrukturen der NÄV ausgerichtet. Seit 1958 sind wir Partner rund um das Thema Altersversorgung für mehr als 61.000 Ärztinnen und Ärzte und über 22.000 Leistungsempfangende zwischen Aachen und Gummersbach, Kleve und Bonn. Für diese verwalten wir Kapitalanlagen von über 18 Milliarden €.
Unser Bestreben
Wir sind der zentrale Ansprechpartner unserer Mitglieder, wenn es um die Altersversorgung geht. Wir wollen die bestmögliche Altersversorgung im Rahmen von Satzung und gesetzlichem Umfeld bieten. Das ist eine große Verantwortung, der wir uns bewusst sind und der wir jeden Tag gerecht werden wollen. Unser Handeln ist transparent, unser Service praxisorientiert, ausgerichtet an den Anforderungen der Mitglieder. Wir entwickeln unser Angebot technisch und inhaltlich ständig weiter. Dabei achten wir darauf, Beiträge und Leistungen ausgewogen zu gestalten.
In der Kapitalanlage folgt die NÄV der Leitlinie, möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität sicherzustellen. Dazu dient eine angemessene Mischung und Streuung der Kapitalanlagen. Geeignete Ertragschancen nehmen wir wahr. Vertretbare Risiken geht das Versorgungswerk ein und sichert diese ab. Dabei ist das Ziel aller Investments, stabile und planbare Erträge zu erwirtschaften, um die Altersversorgung unserer Mitglieder über viele Jahre zu gewährleisten. Unsere Strategien sind daher langfristig ausgerichtet.
Langfristiges Handeln ist für uns nachhaltiges Handeln. Dies gilt für die Kapitalanlage ebenso wie für den Betrieb der Geschäftsstelle. Dabei richtet sich die NÄV an akzeptierten Standards aus.
Rechtliche Grundlage
Als berufsständisches Versorgungswerk gehört die Nordrheinische Ärzteversorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Säule des deutschen Altersvorsorgesystems. Die Errichtung des Versorgungswerkes erfolgte auf landesrechtlicher Grundlage. Im Fall der NÄV ist dies das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG NRW). Aufsichtsführende Behörde ist nach dem Landesversicherungsaufsichtsgesetz (VAG NRW) das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Selbstverwaltung
Bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung handeln Mitglieder für Mitglieder. Diese Selbstverwaltung gewährleistet Flexibilität, Augenmaß und bestmögliche Lösungen, die zum Ärzteberuf passen. Sämtliche weitreichende Entscheidungen wie Höhe der Versorgungsabgabe, Rechnungszins und Leistungserhöhungen treffen die Mitglieder über ihre gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten in der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Alle ärztlichen Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses sind darüber hinaus Angehörige der Ärztekammer Nordrhein. Nichtärztliche Experten anderer Berufsstände ergänzen den Verwaltungsausschuss.
Finanzierung
Das Versorgungswerk wendet als Finanzierungssystem das offene Deckungsplanverfahren an. Dieses ist in der berufsständischen Altersversorgung stark verbreitet und ein „Zwitter“ zwischen einem rein kapitalgedeckten Anwartschaftsdeckungsverfahren und dem Umlageverfahren. Das Verfahren wird als offen bezeichnet, weil es einen stetigen Neuzugang von Versicherten in Höhe eines bestimmten versicherungsmathematischen Ansatzes unterstellt. Beim offenen Deckungsplanverfahren wird Kapital angespart, welches pauschal der Deckung der Verpflichtungen dient. Das heißt, es besteht keine individuelle Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung für das jeweilige Mitglied. Stattdessen gibt es eine kollektive Äquivalenz zwischen der Summe aller Beiträge und der Summe aller Leistungen für die Gesamtzahl der Mitglieder, einschließlich des künftigen Zugangs. Dieses Verfahren setzt daher sowohl einen stetigen Zugang von neuen Mitgliedern oberhalb des versicherungsmathematischen Ansatzes als auch eine Kapitalanlagerendite mindestens auf Niveau eines vorbestimmten sogenannten Rechnungszinses voraus.
Überregionale Perspektive
Die Region Nordrhein ist das unmittelbare Wirkungsgebiet des Versorgungswerkes. Um eine langfristige Altersversorgung gewährleisten zu können, muss ein Versorgungswerk über die eigene Region hinausdenken und entsprechend handeln. Denn viele Vorgaben werden heute nicht mehr nur vor Ort oder im Land entschieden, sondern im Bund, auf europäischer Ebene und sogar – gerade beim Thema Nachhaltigkeit – global. Die NÄV ist daher gut vernetzt. An erster Stelle steht die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV). Diese Dachorganisation hilft, die Anliegen der berufsständischen Versorgungswerke im nationalen und europäischen Kontext zu vertreten.