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Die NÄV ermöglicht ihren Mitgliedern eine sichere und auskömmliche Rente. Die Regelaltersgrenze, also der Punkt, ab dem die Rente ausgezahlt wird, liegt derzeit – genau wie bei der Deutschen Rentenversicherung – bei 67 Jahren. Diese Grenze wurde im Jahr 2012 neu festgelegt, zuvor lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Um diese Veränderung für die Versicherten nicht zu abrupt zu gestalten, steigt die Regelaltersgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch bei den berufsständischen Versorgungswerken seit 2012 stufenweise an. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1948 wird die „alte“ Regelaltersgrenze 65 daher bei der NÄV sukzessive in Monatsschritten bis zum Geburtsjahrgang 1970 weiter zu einem späteren Rentenbeginn hinausgezogen. Die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird erstmalig mit dem Geburtsjahrgang 1971 erreicht.

Regelaltersgrenze für die jeweiligen Geburtsjahrgänge

GeburtsjahrgängeRegelaltersgrenze
bis 1947 65 Jahre
1948 65 Jahre und 1 Monat
1949 65 Jahre und 2 Monate
1950 65 Jahre und 3 Monate
1951 65 Jahre und 4 Monate
1952 65 Jahre und 5 Monate
1953 65 Jahre und 6 Monate
1954 65 Jahre und 7 Monate
1955 65 Jahre und 8 Monate
1956 65 Jahre und 9 Monate
1957 65 Jahre und 10 Monate
1958 65 Jahre und 11 Monate
1959 66 Jahre
1960 66 Jahre und 1 Monat
1961 66 Jahre und 2 Monate
1962 66 Jahre und 3 Monate
1963 66 Jahre und 4 Monate
1964 66 Jahre und 5 Monate
1965 66 Jahre und 6 Monate
1966 66 Jahre und 7 Monate
1967 66 Jahre und 8 Monate
1968 66 Jahre und 9 Monate
1969 66 Jahre und 10 Monate
1970 66 Jahre und 11 Monate
1971 67 Jahre

Soll die Rente unmittelbar nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden, ist ein ausdrücklicher Rentenantrag nicht erforderlich. Rechtzeitig bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist, erhalten die Mitglieder ein Formschreiben, mit dem sie den Rentenbezugsbeginn über die Regelaltersgrenze hinausschieben können. Oder sie können erklären, dass sie an einem Hinausschieben nicht interessiert sind.