Die Organisation der NÄV gliedert sich in drei Organe:
Kammerversammlung
Oberstes Organ der Versorgungseinrichtung ist die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses sowie die Beschlussfassung über Leistungserhöhungen und Satzungsänderungen.
Die Kammerversammlung setzt sich aus Mitgliedern der Ärztekammer Nordrhein zusammen und wird alle fünf Jahre durch die Kammermitglieder gewählt. Sie ist daher das höchste demokratisch legitimierte Organ der Nordrheinischen Ärzteschaft.
Aufsichtsausschuss
Der Aufsichtsausschuss besteht aus neun Angehörigen der Ärztekammer Nordrhein, die dieser als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglieder oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sind. Dem Aufsichtsausschuss müssen mindestens drei angestellte Ärztinnen oder Ärzte und mindestens drei in eigener Praxis niedergelassene Ärztinnen oder Ärzte angehören. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus der Mitglieder zum Zeitpunkt der Wahl.
Mitglieder des Aufsichtsausschusses | |
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Dr. med. Johannes Gensior, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses |
niedergelassener Arzt |
Dr. med. Birgit Simon, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsausschusses |
angestellte Ärztin |
Uwe Brock | niedergelassener Arzt |
Dr. med. (I) Martina Franzkowiak de Rodriguez, MPH | angestellte Ärztin |
Constantin Halim | angestellter Arzt |
Dr. med. Susanna Jörger-Tuti | angestellte Ärztin |
Dr. med. Stefan Lichtinghagen | niedergelassener Arzt |
Steffen Veen | angestellter Arzt |
Dr. med. Bernhard Welker | niedergelassener Arzt |
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Kammerpräsidenten der Ärztekammer Nordrhein als vorsitzende Person, dem Kammervizepräsidenten als sein Stellvertreter sowie sieben Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern.
Von den Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen vier Personen der Ärztekammer Nordrhein als Pflichtmitglied angehören und gleichzeitig Pflichtmitglied oder Beziehende einer Altersrente der Versorgungseinrichtung sein. Eine Person muss die Befähigung zum Richteramt haben, eine weitere Person die Prüfung einer Diplom-Mathematikerin oder eines Diplom-Mathematikers oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben. Außerdem muss eine weitere Person auf dem Gebiet des Bank- und Hypothekenwesens erfahren sein.
Unter den gewählten Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern müssen sich mindestens ein in eigener Praxis ärztlich niedergelassenes und ein ärztlich angestelltes Mitglied befinden. Entscheidend ist der Berufs- und Mitgliedschaftsstatus zum Zeitpunkt der Wahl.
Mitglieder des Verwaltungsausschusses | ||
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Dr. med. Sven Dreyer | Präsident der Ärztekammer Nordrhein Vorsitzender des Verwaltungsausschusses |
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Dr. med. Arndt Berson | Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses |
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Dr. med. Lydia Berendes | angestellte Ärztin | |
Gabriele D´Souza | Diplom-Mathematikerin | |
Dr. med. Oliver Funken | niedergelassener Arzt | |
Rudolf Henke | Arzt im Ruhestand | |
Jens Hennes | Spezialist für Vermögensanlagen | |
Dr. med. Ernst Lennartz | niedergelassener Arzt | |
Michael Prossliner | Rechtsanwalt |