Datenschutzhinweise für betroffene Personen im Bewerbungsverfahren
Einleitung
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen eine Übersicht über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Nordrheinische Ärzteversorgung gemäß Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und über Ihre Datenschutzrechte im Rahmen unserer Bewerbungsverfahren geben.
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten (zum Beispiel durch Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, telefonische oder mündliche Angaben) nur zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens, insbesondere zur Prüfung Ihrer Eignung für die ausgeschriebene Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist Art. 6 Abs. 1 lit. b), Art. 88 DS-GVO i. V. m. § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Soweit Sie uns Informationen über eine Schwerbehinderung/Gleichstellung übermitteln, so sind dies besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS-GVO. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ergibt sich aus Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 18 Abs. 3 DSG NRW.
Haben wir eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke erhalten, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben.
3. Wer bekommt Ihre Daten?
Innerhalb der Nordrheinischen Ärzteversorgung erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen; hierzu zählen insbesondere Mitarbeitende der Personalabteilung, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, die Geschäftsführung und deren Beauftragte sowie Entscheidungsbefugte (Vorgesetzte) des Bereichs, für den die Stelle ausgeschrieben ist.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten außerhalb der Nordrheinischen Ärzteversorgung sind von uns gegebenenfalls eingesetzte Auftragsverarbeitende (Art. 28 DS-GVO) in den Bereichen Personalvermittlung, IT-Dienstleistungen, Druckdienstleistungen sowie Archivierung und Entsorgung.
Eine Weitergabe erfolgt in jedem Fall nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
4. Werden Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?
Nein. Wir übermitteln Ihre Daten nicht an Staaten oder an internationale Organisationen außerhalb der Europäischen Union.
5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur, solange sie für die oben genannten Zwecke erforderlich sind. Bei Erfolg Ihrer Bewerbung werden sie Bestandteil Ihrer Personalakte. Im Falle einer Absage verarbeiten wir Ihre Daten noch bis zu sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, um uns gegen eventuelle Rechtsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verteidigen zu können.
Soweit Sie Ihre Zustimmung erklären, dass wir Ihre Daten auch für die Entscheidung über die Besetzung anderer derzeit oder künftig ausgeschriebener Stellen nutzen, erfolgt eine Löschung spätestens nach zwei Jahren.
6. Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO. Soweit eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DS-GVO beruht, haben Sie das Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art.l 21 DS-GVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, kann diese jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
7. Besteht für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten besteht nicht. Falls die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig sind, kann sich dies negativ auf den Erfolg der Bewerbung auswirken.
8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung beziehungsweise Profiling.