a. Zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Versorgungswerkes (Art. 6 Abs. 1 lit.) c) DS-GVO)
Der Zweck unserer Datenverarbeitung ergibt sich aus dem Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG) vom 9. Mai 2000. Danach hat das Versorgungswerk die Aufgabe, seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe der Satzung des Versorgungswerkes auf Grundlage des HeilBerG zu gewähren. Die Leistungen des Versorgungswerkes umfassen:
- Altersrenten
- Berufsunfähigkeitsrenten (gegebenenfalls mit Kinderzuschüssen)
- Hinterbliebenenrenten
- Überleitungen
- Kapitalabfindungen für hinterbliebene Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen
- Einkommensersatzleistungen
- Sterbegeld
Die gesetzliche Ermächtigung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk ergibt sich – neben § 6 a) HeilBerG i. V. m. der Satzung des Versorgungswerkes – aus dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) verarbeitet werden, ergibt sich die Rechtsgrundlage aus § 16 Abs. 1 Nr. 4 DSG NRW.
b. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO)
Haben wir eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke erhalten, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben.